Numerus Clausus (NC) – Was ist das eigentlich?
Spätestens nach dem Abitur und auf dem Weg ins Studium werden sich viele Abiturienten mit dem Thema Numerus Clausus befassen müssen. Und hier kommt auch ihre Abiturnote ins Spiel.
Der Numerus Clausus, kurz NC, ist keine Note, sondern ergibt sich aus dem Verhältnis der zu vergebenden Studienplätze und der Bewerberanzahl. Demnach sagt ein Numerus Clausus von 2,4 lediglich aus, dass ein Studiengang einer Zulassungsbeschränkung unterliegt, da die Anzahl der Bewerber die zu vergebenden Studienplätze übersteigt. In diesem Falle werden nur Abiturienten mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,4 zugelassen.
Tipp: Wenn Sie sich schnell einen Überblick über die Numerus Clausus Bestimmungen verschaffen wollen, oder den Numerus Clausus für Ihr angestrebtes Studienfach an verschiedenen Hochschulen finden möchten, finden Sie hier nähere Informationen: NC-Suche.
Bedeutung des Numerus Clausus (NC)
Die meisten Hochschulen geben auf ihrer Homepage die NC-Ergebnisse der Auswahlverfahren an. Es gibt hier zwei Schreibweisen:
Bei der Auswahl nach Abiturnoten sieht der Numerus Clausus etwa so aus: „2,5 / 4“. Das bedeutet, dass der zu letztzugelassene Bewerber einen Abiturdurchschnitt von 2,5 und 4 Wartesemestern hatte. Diejenigen Bewerber mit einem besseren Abi-Schnitt und einer höheren Wartezeit haben demnach einen Studienplatz erhalten.
Demgegenüber bedeutet die Form „5 / 2,3“, dass der letzte, von der Hochschule zugelassene Bewerber, 5 Wartesemester und eine Abiturnote von 2,3 oder besser hatte. Es wurden folglich alle Bewerber mit 6 oder mehr Wartesemester aufgenommen. Wer nur 5 Semester vorzuweisen hatte, musste eine Abiturnote von 2,3 oder besser erreicht haben, um einen Studienplatz zu erhalten.
Vergabe von NC-Studienfächern
Die Vergabe von Studienplätzen, welche einem NC unterliegen, übernimmt die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulSTART.de) als Nachfolgeeinrichtung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Zweimal im Jahr, jeweils zum Sommer- und Wintersemester, vergibt hochschulSTART.de Studienplätze:
- im bundesweiten Verfahren an Universitäten für die Studiengänge Medizin, Pharmazie, Tiermedizin (kein Angebot zum Sommersemester) und Zahnmedizin,
- im Service-Verfahren für Studienangebote in örtlichen Auswahlverfahren nach den Vorgaben von Universitäten und Fachhochschulen/Hochschulen.
Wie hoch der Numerus Clausus für das jeweilige Fach und Semester liegt, kann erst nach Abschluss der Bewerbungsphase beantwortet werden. Ob Sie für einen Numerus-Clausus-Studiengang von hochschulSTART.de zugelassen werden ist abhängig von:
- den Abiturdurchschnittsnoten bzw. Wartesemestern der Mitbewerber
- und von der Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, die sich in jedem Semester ändern kann.
Eine grobe Orientierung bieten die NC-Ergebnisse der vorherigen Jahrgänge. Wichtig ist jedoch, dass Sie immer nur Wintersemester mit Wintersemester und Sommersemester mit Sommersemester vergleichen. Denn der Numerus Clausus fällt aufgrund geringerer Bewerberzahlen im Sommersemester erfahrungsgemäß niedriger aus.
Eine weitere Möglichkeit neben über der Abiturnote einen Studienplatz von hochschulSTART.de zugewiesen zu bekommen ist die Wartezeit. Dies ist die Zeit nach Erwerb der Hochschulreife, vorausgesetzt man war zuvor noch an keiner Hochschule immatrikuliert. Eine Warteliste, in die sich die Bewerber eintragen können gibt es jedoch nicht.
Außer der Abiturnote und der Wartezeit unterliegt die Studienplatzvergabe folgenden Kriterien:
- Berufspraxis
- Gewichtete Einzelfachnoten
- Fachspezifischer Test
- Auswahlgespräch
- Ortspräferenz
Ferner besteht die Möglichkeit, sich erneut zu bewerben oder mit etwas Glück über ein Losverfahren einen Studienplatz zu ergattern. Diesbezüglich spielt die Abiturnote zwar keine Rolle, es besteht aber auch keine Studienplatz-Garantie. Da das Losverfahren sich mit dem Beginn des Semesters überschneidet, gilt es, die Zeit bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse sinnvoll zu überbrücken. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel die Einschreibung in ein anderes, nicht zulassungsbeschränktes Fach. Dann können Sie trotzdem die Kurse Ihres gewünschten Studiengangs besuchen. Somit sind sie für den Fall, dass das Losverfahren zu Ihren Gunsten ausfällt, dann gegenüber den bereits ordentlich eingeschriebenen Studierenden ihres Fachs nicht benachteiligt. Ein letzter Lichtblick ist die Tatsache, dass jedes Jahr Studenten frühzeitig Ihr Studium abbrechen, so dass Sie die Möglichkeit haben, doch noch in ihren Wunschstudiengang hinein zu rutschen.
Beliebte private Hochschulen
Numerus Clausus nicht erreicht? Dann bietet sich ein Studium an einer privaten Hochschule an. Die folgenden Hochschulen haben eine große Auswahl an Studiengängen im Angebot.